Die Grundlage für die Arbeit des Vertrauenskreises ist die Satzung des „Schulverein der Waldorfschule in Ostholstein e.V.“
§ 10 Der Vertrauenskreis Der Vertrauenskreis hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Eltern, Mitarbeitern, Lehrern, volljährigen Schülern und sonstigen Mitgliedern zu schlichten und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass bei drohender Entlassung von Mitarbeitern/innen oder von Schülern/innen der Vertrauenskreis einbezogen wird. Er setzt sich in der Regel aus zwei Elternvertretern und zwei Vertretern des Kollegiums zusammen. Die Mitglieder des Vertrauenskreises werden von dem Schulbeirat für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. (Quelle: Satzung des Schulvereins, Version vom 19.11.2012)